Corona-Situation erfordert Risikostufe 3 und weitreichende Konsequenzen
Die Erlassung einer neuen Verordnung ist notwendig, die bis 3. Dezember gilt und das Contacttracing erfährt im Schulbereich eine starke Einschränkung:
Bei Auftreten eines positiven Falles in einer Klasse wird lediglich die positiv getestete Person abgesondert. Es erfolgt keine weitere Kontaktaufnahme mit der Schule, da davon ausgegangen werden kann, dass sich die Schüler/innen aufgrund der Schulscreenings in einem risikoreduzierendem Setting befinden.
Erst wenn mehr als 2 Fälle im Abstand von weniger als 5 Tagen in derselben Klasse aufgetreten sind, erfolgt durch das Coronazentrum eine Ausbruchsabklärung und werden ggf. für Kontaktpersonen weitere Maßnahmen gesetzt.
Und im Corona Update der Bildungsdirektion vom 12. November wird präzisiert:
Nur im Ausnahmefall – nämlich, wenn 3 oder mehr positive Fälle innerhalb von 5 Tagen in einer Klasse auftreten – kommt es für die Dauer von 5 Tagen zur Absonderung aller nicht Geimpften bzw. nicht Genesenen der Klasse.